In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechtsstreitigkeiten:
E.6.5.1.
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
E.6.5.2.
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Anzeigepflicht nach E.2.3. oder seine Pflicht nach E.2.4, dem Versicherer die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen, und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht hinsichtlich des von ihm zu zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
Pflichten mitversicherter Personen
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu den Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der KraftfahrzeugPflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Ausübung der Rechte
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu.
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
Ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüber kann sich der Versicherer auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs
Laufzeit des Versicherungsvertrags
Dokumentversion: 2024.10
E.6.5.1.
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
E.6.5.2.
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Anzeigepflicht nach E.2.3. oder seine Pflicht nach E.2.4, dem Versicherer die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen, und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht hinsichtlich des von ihm zu zahlenden Mehrbetrags vollständig frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen
Pflichten mitversicherter Personen
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu den Pflichten des Versicherungsnehmers sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der KraftfahrzeugPflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
Ausübung der Rechte
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu.
Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
Ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen.
Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Mitversicherten Personen gegenüber kann sich der Versicherer auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder wenn diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Fahrzeugs
Laufzeit des Versicherungsvertrags
Dokumentversion: 2024.10