In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Versicherte Kosten:
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen a) Aufräumungs- und Abbruchkosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten; b) Bewegungs- und Schutzkosten die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Entschädigung für versicherte Kosten gemäß a) und b) ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen a) Aufräumungs- und Abbruchkosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten; b) Bewegungs- und Schutzkosten die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Die Entschädigung für versicherte Kosten gemäß a) und b) ist je Versicherungsfall auf 5 % der Versicherungssumme 1914, multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05