In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Mietausfall, Mietwert:
(1) Mietausfall, Mietwert Der Versicherer ersetzt a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben; b) den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann; c) auch einen durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.
(2) Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, ab dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
(3) Gewerblich genutzte Räume Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Dokumentversion: 2022.05
(1) Mietausfall, Mietwert Der Versicherer ersetzt a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben; b) den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann; c) auch einen durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert.
(2) Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, ab dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
(3) Gewerblich genutzte Räume Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalles oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Dokumentversion: 2022.05