In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif best Selection die erstmalige ärztliche Diagnose bestimmter Infektionen und Infektionskrankheiten – darunter Borreliose – als Unfall im Rahmen der Invaliditätsleistung und der UnfallRente. Ein Überblick, welche Infektionen mitversichert sind und welche Voraussetzungen gelten.
Im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und UnfallRente gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen gilt die erstmalige ärztliche Diagnose folgender Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als Unfall:
- a) Borreliose
- b) Infektionen und Infektionskrankheiten
- c) Sofern nicht bereits über Ziffer 1.6 a) oder b) versichert: Infektionen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:
2. Prämienpflichtige und freie Leistungen
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt eine Unfallversicherung ein plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis voraus. Im Tarif best Selection wird zusätzlich die erstmalige ärztliche Diagnose bestimmter Infektionen und Infektionskrankheiten – zum Beispiel Borreliose – wie ein Unfall behandelt. Damit können solche Diagnosen im Rahmen der Invaliditätsleistung und der UnfallRente berücksichtigt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt eine Infektion in diesem Tarif als Unfall?
Ja. Im Tarif best Selection gilt die erstmalige ärztliche Diagnose bestimmter Infektionen bzw. Infektionskrankheiten als Unfall.
Ist Borreliose mitversichert?
Ja, Borreliose ist als eine der genannten Infektionskrankheiten aufgeführt, deren erstmalige ärztliche Diagnose als Unfall gilt.
Für welche Leistungsarten gilt diese Regelung?
Sie gilt im Rahmen der Leistungsarten Invaliditätsleistung und UnfallRente gemäß Ziffer 2.1.1. und 2.1.2. der Zusatzbedingungen.
Ab wann greift der Versicherungsschutz bei einer Infektion?
Maßgeblich ist die erstmalige ärztliche Diagnose der jeweiligen Infektion bzw. Infektionskrankheit. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Bedingungswerk.