In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen im Tarif best Selection grundsätzlich nicht versichert – doch zahlreiche Ausnahmen sichern den Versicherungsschutz ab, etwa bei epileptischen Anfällen, Schlaganfall, Herzinfarkt, Übermüdung oder Zuckerschock.
Grundsatz:
Nicht versichert sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für:
- a) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen
- b) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen
- c) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums. Beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen jedoch nur
- d) Unfälle unter Medikamenteneinfluss. Dies gilt auch
- e) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle.
- f) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls.
- g) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Herzinfarkts
- h) Unfälle im Zustand der Übermüdung (Schlaftrunkenheit)
- i) Unfälle infolge einer ungewollten Einnahme narkotisierend wirkender Substanzen
- j) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Zuckerschocks (Über- oder Unterzuckerung).
Wurde eine Unfall-Todesfallleistung vereinbart
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt die Unfallversicherung nicht, wenn ein Unfall durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelöst wurde. Der Tarif best Selection macht davon jedoch mehrere Ausnahmen: In bestimmten Situationen – etwa bei epileptischen Anfällen, einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt, einem Zuckerschock, Übermüdung oder der ungewollten Einnahme narkotisierender Substanzen – bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Dies ist als unverbindliche Lesehilfe zu verstehen; maßgeblich sind die konkreten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen grundsätzlich versichert?
Nein. Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sind grundsätzlich nicht versichert. Der Tarif best Selection sieht hiervon jedoch mehrere Ausnahmen vor.
Besteht Versicherungsschutz bei einem epileptischen Anfall?
Ja. Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge epileptischer Anfälle oder sonstiger Krampfanfälle sind vom Versicherungsschutz erfasst.
Sind Unfälle infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts abgesichert?
Ja. Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Schlaganfalls sowie infolge eines Herzinfarkts sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Gilt der Schutz auch bei einem Zuckerschock?
Ja. Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge eines Zuckerschocks (Über- oder Unterzuckerung) sind vom Versicherungsschutz erfasst.
Was gilt bei Alkoholkonsum am Steuer?
Bei Unfällen durch Bewusstseinsstörungen infolge Alkoholkonsums gilt beim Lenken von versicherungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen eine besondere Regelung. Die Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk des Tarifs ab.