In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif best Selection Unfälle durch Straftaten grundsätzlich nicht versichert. Für bestimmte Fälle bei minderjährigen versicherten Personen sowie bei inneren Unruhen besteht jedoch abweichend Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind Unfälle:
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz für Unfälle im Zusammenhang mit Straftaten.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für Unfälle:
- a) die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet
- b) die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet
- c) infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen
Was bedeutet das konkret?
Unfälle, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen, sind im Tarif best Selection der Janitos Unfallversicherung grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für einige besondere Situationen gilt jedoch eine Ausnahme: Bei minderjährigen versicherten Personen besteht Schutz für Unfälle mit selbst gebauten Feuerwerkskörpern und beim Lenken oder Fahren von Land- und Wasserfahrzeugen. Ebenso sind Unfälle durch passive oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen und sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Unfälle bei Straftaten in der best Selection versichert?
Nein, grundsätzlich sind Unfälle im Zusammenhang mit Straftaten nicht versichert. Für einige klar benannte Fälle besteht jedoch abweichend Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz für minderjährige Personen bei selbst gebauten Feuerwerkskörpern?
Ja, für Unfälle, die eine minderjährige versicherte Person durch Herstellung oder Gebrauch selbst gebauter Feuerwerkskörper erleidet, besteht Versicherungsschutz.
Sind Unfälle minderjähriger Personen beim Fahren von Fahrzeugen versichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die eine minderjährige versicherte Person beim Lenken oder Fahren von Land- und Wasserfahrzeugen erleidet.
Besteht Schutz bei inneren Unruhen?
Ja, Versicherungsschutz besteht für Unfälle infolge passiver oder aktiver Teilnahme an inneren Unruhen und sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Dokumentversion: 2021.04