Bei der Janitos Versicherung sind in der Unfallversicherung im Tarif best Selection Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse grundsätzlich nicht versichert – mit wichtigen Ausnahmen für Auslandsreisen und für Terroranschläge außerhalb von Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten.
Nicht versichert sind Unfälle:
Nicht versichert sind Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz für:
- a) Auslandsreisen: Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten.
- b) Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebietes. Dies gilt auch dann.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt die Unfallversicherung nicht, wenn ein Unfall durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird. Für bestimmte Situationen gibt es jedoch Ausnahmen: So kann bei Auslandsreisen und bei Terroranschlägen, die sich außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebietes ereignen, dennoch Versicherungsschutz bestehen. Für die Auslandsreisen gilt dabei eine Einschränkung bei bestimmten Staaten.
Häufige Fragen
Sind Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse versichert?
Grundsätzlich sind Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse nicht versichert. Davon abweichend besteht jedoch für bestimmte Fälle Versicherungsschutz.
Gibt es Ausnahmen vom Ausschluss?
Ja. Abweichend besteht Versicherungsschutz für Auslandsreisen sowie für Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebietes.
Gilt die Erweiterung für Auslandsreisen uneingeschränkt?
Nein. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten.
Besteht Versicherungsschutz bei Terroranschlägen?
Versicherungsschutz besteht für Terroranschläge außerhalb eines Kriegs- oder Bürgerkriegsgebietes. Dies gilt auch dann.