In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung sichert der Tarif best Selection den Verdienstausfall von Selbständigen mit einem festen Betrag von 4 Promille der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme ab. Welche Obliegenheiten nach einem Unfall gelten, welche Folgen deren Nichtbeachtung hat und wann Leistungen fällig werden, fasst dieser Beitrag zusammen.
Verdienstausfall von Selbständigen:
Abweichend von Ziffer 12 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme.
Der Leistungsfall
12. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen.
- a) Nach einem Unfall
- Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor
- b) Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden.
- c) Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor
- b) innerhalb des ersten Jahres vom Unfalltag an gerechnet bei uns einreichen.
- d) Werden Ärzte von uns beauftragt
- Kann bei Selbstständigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen werden
- e) Ärzte
- f) Uns ist das Recht zu verschaffen
13. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
- a) Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 12 der Zusatzbedingungen vorsätzlich verletzt
- b) Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt
- Weisen Sie nach
- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen
- c) Unterlassen Sie die Abgabe einer Anzeige oder geben fahrlässig eine unrichtige Anzeige ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit
- d) Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon
14. Wann sind die Leistungen fällig?
- a) Wir sind verpflichtet
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen
- beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens
- b) Die ärztlichen Gebühren
- c) Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt
- d) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest
- Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vorschuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt werden
- e) Sie sind berechtigt
- f) Wir sind berechtigt
- g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung
- h) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt
Was bedeutet das konkret?
Für Selbständige gibt es im Tarif best Selection eine besondere Regelung beim Verdienstausfall: Statt eines konkreten Nachweises wird ein fester Betrag herangezogen, der sich nach der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme richtet. Nach einem Unfall bestehen bestimmte Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten), etwa das Ausfüllen und Zurücksenden der Unfallanzeige. Werden diese Pflichten verletzt, kann das Folgen für die Leistung haben. Zudem ist geregelt, wann die Leistungen fällig werden und welche Nachweise dafür erforderlich sind.
Häufige Fragen
Wie wird der Verdienstausfall von Selbständigen berechnet?
Abweichend von Ziffer 12 der Zusatzbedingungen wird bei Selbständigen ein fester Betrag von 4 Promille der für die versicherte Person vereinbarten Invaliditätsgrundsumme angesetzt.
Was muss ich nach einem Unfall tun?
Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und zurücksenden. Darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistung nicht erbringen.
Welche Folgen hat es, wenn Obliegenheiten nicht beachtet werden?
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit nach Ziffer 12 der Zusatzbedingungen bestehen entsprechende Folgen. Das hängt vom konkreten Bedingungswerk ab.
Wann sind die Leistungen fällig?
Voraussetzung ist der Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vorschuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verlangt werden.
Dokumentversion: 2021.04