Bei der Unfallversicherung der Janitos Versicherung im Tarif best Selection sind bestimmte Luft- und Raumfahrtrisiken vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind Unfälle als Raum- oder Luftfahrzeugführer, als Besatzungsmitglied sowie bei beruflichen Tätigkeiten mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs.
Nicht versichert sind Unfälle:
- im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer)
- im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines Raum- oder Luftfahrzeuges
- im Rahmen einer mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs auszuübenden beruflichen Tätigkeit
Wurde die Gliedertaxe „Med" vereinbart:
4.4 b) und c) Versicherungsschutz für Mediziner
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, in welchen Fällen rund um die Luft- und Raumfahrt kein Versicherungsschutz besteht. Wer ein Raum- oder Luftfahrzeug führt, als Besatzungsmitglied mitfliegt oder ein solches Fahrzeug beruflich nutzt, ist bei Unfällen aus diesen Tätigkeiten nicht abgesichert. Wurde die Gliedertaxe „Med" vereinbart, gelten die entsprechenden Punkte für den Versicherungsschutz für Mediziner. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Unfälle als Luftfahrzeugführer versichert?
Nein. Unfälle im Rahmen einer Tätigkeit als Raum- oder Luftfahrzeugführer, auch als Luftsportgeräteführer, sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für Besatzungsmitglieder?
Ja. Unfälle im Rahmen einer Tätigkeit als sonstiges Besatzungsmitglied eines Raum- oder Luftfahrzeuges sind nicht versichert.
Was gilt bei beruflicher Nutzung eines Luftfahrzeugs?
Unfälle im Rahmen einer mit Hilfe eines Raum- oder Luftfahrzeugs auszuübenden beruflichen Tätigkeit sind nicht versichert.
Was gilt, wenn die Gliedertaxe „Med" vereinbart wurde?
Wurde die Gliedertaxe „Med" vereinbart, gelten die Punkte 4.4 b) und c) zum Versicherungsschutz für Mediziner.