In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper grundsätzlich ausgeschlossen. Doch es gibt wichtige Ausnahmen, bei denen dennoch Versicherungsschutz besteht – etwa bei Schutzimpfungen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit einem versicherten Unfall.
Im Tarif best Selection der Unfallversicherung gilt für Heilmaßnahmen Folgendes:
Nicht versichert sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person.
Davon abweichend besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn:
- a) die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen stehen.
- b) die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang mit einem unter diesen Vertrag fallenden Unfallereignis stehen.
- c) es sich bei den Eingriffen um Maniküre handelt.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Schäden an der Gesundheit, die durch ärztliche Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper entstehen, nicht Teil des Unfallschutzes. In bestimmten Fällen greift der Schutz jedoch trotzdem: nämlich dann, wenn ein Schaden mit einer Schutzimpfung zusammenhängt, wenn die Maßnahme wegen eines versicherten Unfalls erfolgt oder wenn es sich um eine Maniküre handelt.
Häufige Fragen
Sind Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen versichert?
Grundsätzlich nicht. Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person sind nicht versichert. Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen.
Besteht Schutz bei Schäden durch Schutzimpfungen?
Ja. Abweichend vom Ausschluss besteht Versicherungsschutz, wenn die Gesundheitsschäden in ursächlichem Zusammenhang mit Schutzimpfungen stehen.
Was gilt bei Eingriffen wegen eines Unfalls?
Es besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen oder Eingriffe in ursächlichem Zusammenhang mit einem unter diesen Vertrag fallenden Unfallereignis stehen.
Ist eine Maniküre vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja. Handelt es sich bei den Eingriffen um Maniküre, besteht abweichend vom grundsätzlichen Ausschluss Versicherungsschutz.