Wer über die Janitos Unfallversicherung im Tarif best Selection zu 100 Prozent arbeitsunfähig wird, kann von der Prämie befreit werden – wenn die Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Wochen ununterbrochen bestand, der Vertrag seit mindestens 12 Monaten läuft und kein Prämienrückstand vorliegt. Auch der Berufswechsel und Unfallschäden an Kraftfahrzeugen und Hausrat werden geregelt.
a) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages zu 100 Prozent arbeitsunfähig
b) Arbeitsunfähigkeit liegt vor
c) Die Prämienbefreiung erfolgt
- die Arbeitsunfähigkeit bestand ununterbrochen für mindestens 6 Wochen
- der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit seit mindestens 12 Monaten
- bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bestand kein Prämienrückstand.
d) Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit
Die Prämienbefreiung endet mit dem Tag der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit
e) Der Eintritt
f) Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitsunfähigkeit
7. Wechsel der Berufstätigkeit
Abweichend von Ziffer 7.3 a) der Allgemeinen Bedingungen gilt bei Wechsel der versicherten Person in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko bei gleich bleibenden Versicherungssummen eine höhere Prämie nach Ablauf von 60 Tagen ab der Änderung.
Wird der Wechsel abweichend von Ziffer 7.3 c) der Allgemeinen Bedingungen nicht innerhalb von 60 Tagen angezeigt
8. Unfallschäden an Kraftfahrzeugen und Hausrat
Was bedeutet das konkret?
Wer im Tarif best Selection vollständig arbeitsunfähig wird, kann für die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit von der Prämienzahlung befreit werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Arbeitsunfähigkeit eine bestimmte Zeit ununterbrochen bestanden hat, der Vertrag bereits eine Weile läuft und keine offenen Beiträge bestehen. Sobald die Arbeitsunfähigkeit endet, endet auch die Befreiung. Daneben werden ein Wechsel der Berufstätigkeit sowie Unfallschäden an Kraftfahrzeugen und Hausrat geregelt.
Häufige Fragen
Wann kann ich von der Prämie befreit werden?
Wenn Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages zu 100 Prozent arbeitsunfähig werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Prämienbefreiung?
Die Arbeitsunfähigkeit muss ununterbrochen mindestens 6 Wochen bestanden haben, der Unfallversicherungsvertrag muss bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit seit mindestens 12 Monaten bestanden haben und es darf kein Prämienrückstand bestanden haben.
Wann endet die Prämienbefreiung?
Die Prämienbefreiung endet mit dem Tag der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.
Was gilt bei einem Wechsel in eine Berufstätigkeit mit höherem Unfallrisiko?
Abweichend von Ziffer 7.3 a) der Allgemeinen Bedingungen gilt bei gleich bleibenden Versicherungssummen eine höhere Prämie nach Ablauf von 60 Tagen ab der Änderung. Der Wechsel ist innerhalb von 60 Tagen anzuzeigen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.04