Die Familienvorsorge in der Unfallversicherung der Janitos Versicherung im Tarif best Selection bietet bei Eheschließung, eingetragener Lebenspartnerschaft, Schwangerschaft, Geburt und Adoption prämienfreien Versicherungsschutz – ergänzt um eine Prämienbefreiung bei Tod oder Invalidität des Versicherungsnehmers.
5.1.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
a) Prämienfreier Versicherungsschutz:
Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämienfreien Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen:
- Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression
- UnfallTodesfallleistung mit einer Versicherungssumme von 10.000 Euro
- UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro
b) Dauer des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz wird bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
c) Antrag auf Einschluss:
Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gestellt.
5.1.2. Schwangerschaft
a) Prämienfreier Versicherungsschutz:
Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämienfreien Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen:
- Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von 60.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
- UnfallTodesfallleistung mit einer Versicherungssumme von 10.000 Euro.
b) Schwangerschaft:
Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des ungeborenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung auf die Mutter.
c) Geburt eines Kindes:
Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab dem Tag der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
d) Adoption eines Kindes:
Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 15 Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
e) Antrag auf Einschluss eines Kindes:
Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf Einschluss eines neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt.
Darüber hinaus wird in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung bei dem zu versichernden Kind verzichtet.
5.1.3. Prämienbefreiung bei Tod oder Invalidität des Versicherungsnehmers
a) Bei Tod während der Versicherungsdauer:
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben:
- wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt
- wird wenn nichts anderes vereinbart ist der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
b) Bei Invalidität während der Versicherungsdauer:
Wenn Sie während der Versicherungsdauer aufgrund eines über diesen Vertrag versicherten Unfalles eine Invalidität von mindestens 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erleiden:
- wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt
c) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung gemäß Ziffer 5.1.3 a) und b) sind:
- die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes bzw. des Unfallereignisses nicht gekündigt und
- Ihr Tod oder Ihre Invalidität wurde nicht durch Kriegsoder Bürgerkriegsereignisse verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Die Familienvorsorge sorgt dafür, dass sich der Unfallversicherungsschutz automatisch an neue Lebenssituationen anpasst. Bei einer Heirat oder eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie rund um Schwangerschaft, Geburt oder Adoption entsteht für die betroffenen Familienmitglieder vorübergehend ein beitragsfreier Schutz. Zusätzlich schützt eine Prämienbefreiung die mitversicherten Angehörigen, falls dem Versicherungsnehmer selbst etwas zustößt.
Häufige Fragen
Welche Leistungen umfasst die Familienvorsorge bei Eheschließung oder eingetragener Lebenspartnerschaft?
Prämienfreier Versicherungsschutz mit Invaliditätsleistung über 100.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression, UnfallTodesfallleistung über 10.000 Euro sowie UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro.
Wie lange gilt der prämienfreie Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz wird bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
Sind ungeborene Kinder mitversichert?
Für ungeborene Kinder besteht Unfallversicherungsschutz längstens bis zum Tag der Geburt. Für neugeborene Kinder gilt der Schutz ab dem Tag der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate.
Bis zu welchem Alter können adoptierte Kinder eingeschlossen werden?
Der Versicherungsschutz gilt für adoptierte Kinder unter 15 Jahren und wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
Was gilt bei Tod oder Invalidität des Versicherungsnehmers?
Die Versicherung des Kindes sowie des Ehepartners bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft wird mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Versicherung nicht gekündigt war und der Tod oder die Invalidität nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde. Die Invalidität muss mindestens 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen betragen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.04