Wer in der Unfallversicherung der Janitos Versicherung den Tarif best Selection abgeschlossen hat, profitiert bei einem ungekündigten Kfz-Vollkaskovertrag von Rabattschutz und Erstattung der Selbstbeteiligung – etwa wenn ein Unfall zum Krankenhausaufenthalt führt und das versicherte Fahrzeug beschädigt oder zerstört wird.
Voraussetzung: Es besteht ein zum Unfallzeitpunkt ungekündigter Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag bei der Janitos Versicherung AG.
a) Unfall mit vollstationärem Krankenhausaufenthalt und Fahrzeugschaden:
- Ein Unfall einer versicherten Person führt ursächlich zu einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.
- In unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Unfall wird das bei Janitos versicherte Kraftfahrzeug einer versicherten Person beschädigt oder zerstört.
Darüber hinaus verbleibt das Fahrzeug in der bisherigen Kasko-Schadenfreiheitsklasse und wird nicht zurückgestuft.
b) Inanspruchnahme eines anderen Ersatzpflichtigen:
- Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherer) in Anspruch genommen werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Diese Leistung schützt Sie im Zusammenhang mit einem Unfall, der sowohl zu einem Krankenhausaufenthalt als auch zu einem Schaden an Ihrem bei Janitos vollkaskoversicherten Fahrzeug führt. In einem solchen Fall bleibt Ihre bisherige Einstufung in der Kasko-Schadenfreiheitsklasse erhalten, sodass keine Rückstufung erfolgt. Voraussetzung ist ein zum Unfallzeitpunkt ungekündigter Vollkaskovertrag bei der Janitos Versicherung.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung muss für den Rabattschutz erfüllt sein?
Es muss ein zum Unfallzeitpunkt ungekündigter Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag bei der Janitos Versicherung AG bestehen.
Wann greift die Leistung?
Wenn ein Unfall einer versicherten Person ursächlich zu einem vollstationären Krankenhausaufenthalt führt und in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Unfall das bei Janitos versicherte Kraftfahrzeug einer versicherten Person beschädigt oder zerstört wird.
Wird mein Fahrzeug nach dem Schaden zurückgestuft?
Nein. Das Fahrzeug verbleibt in der bisherigen Kasko-Schadenfreiheitsklasse und wird nicht zurückgestuft.
Was gilt, wenn ein anderer Ersatzpflichtiger in Anspruch genommen werden kann?
Die Regelung gilt, soweit ein anderer Ersatzpflichtiger, zum Beispiel ein Kfz-Haftpflichtversicherer, in Anspruch genommen werden kann.
Dokumentversion: 2021.04