Wer während der Laufzeit seiner Unfallversicherung der Janitos Versicherung im Tarif best Selection unverschuldet arbeitslos wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Prämie befreit werden. Erfahren Sie, welche Bedingungen gelten, ab wann die Befreiung beginnt und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
a) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages arbeitslos
b) Arbeitslosigkeit liegt vor
c) Die Prämienbefreiung erfolgt
- die Arbeitslosigkeit war unverschuldet.
- das Arbeitsverhältnis war unbefristet und die wöchentliche Arbeitszeit betrug vor der Kündigung mindestens 30 Stunden.
- der Unfallversicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seit mindestens 12 Monaten.
- bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bestand kein Prämienrückstand.
d) Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit
Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung
e) Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringen.
f) Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie während der Vertragslaufzeit unverschuldet Ihren Job verlieren, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend keine Beiträge für Ihre Unfallversicherung zahlen. Wichtig sind dabei unter anderem, dass Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet war, Sie mindestens 30 Stunden pro Woche gearbeitet haben und der Vertrag bereits mindestens 12 Monate bestand. Endet die Arbeitslosigkeit, müssen Sie das dem Versicherer mitteilen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für die Prämienbefreiung?
Die Arbeitslosigkeit muss unverschuldet sein, das Arbeitsverhältnis unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden vor der Kündigung. Zudem muss der Unfallversicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seit mindestens 12 Monaten bestehen und es darf kein Prämienrückstand vorliegen.
Ab wann beginnt die Prämienbefreiung?
Die Prämienbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit.
Wann endet die Prämienbefreiung?
Die Prämienbefreiung endet mit der Beendigung der Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus erlischt der Unfallversicherungsvertrag ohne besondere Vereinbarung.
Was muss ich tun, wenn die Arbeitslosigkeit endet?
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind von Ihnen zu erbringen.