Die Janitos Versicherung regelt im Tarif best Selection der Unfallversicherung die prämienpflichtigen Leistungen bei UnfallRente, UnfallKrankenhaustagegeld, UnfallPflegegeld und UnfallKomageld – mit klaren Regelungen zur Erbfolge, gestaffeltem Pflegegeld nach Pflegegrad und dem Wegfall bestimmter Leistungsbegrenzungen.
11.2.1. UnfallRente
Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen verbleibt ein Anspruch von insgesamt 100 Prozent der UnfallRente bei den Erbberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der UnfallRente in dem Monat.
Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen werden die Leistungen an volljährige Erbberechtigte 5 Jahren lang nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers weitergezahlt.
11.2.2. UnfallKrankenhaustagegeld
Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen gilt:
- a) Das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld wird für mindestens für 5 Tage geleistet.
- b) Das UnfallKrankenhaustagegeld wird auch für jeden Kalendertag
11.2.3. UnfallPflegegeld
Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Die Höhe des UnfallPflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung (§ 14 und § 15 SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später). Es gilt folgende Staffelung:
- 30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I bzw. Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung.
- 40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe II bzw. Pflegegrad 3 der sozialen Pflegeversicherung.
- 60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe III bzw. mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.
b) Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifache des UnfallKrankenhaustagegeldes entfällt.
11.2.4. UnfallKomageld
Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt:
- a) Das UnfallKomageld wird für die Dauer des Komas
- b) Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifache des UnfallKrankenhaustagegeldes entfällt
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif best Selection gelten für einzelne Leistungsbausteine besondere Regelungen. Bei der UnfallRente kann ein Anspruch über den Tod hinaus an die Erbberechtigten übergehen. Beim UnfallPflegegeld richtet sich die tägliche Leistung nach der Einstufung in Pflegestufe bzw. Pflegegrad. Für UnfallPflegegeld und UnfallKomageld entfällt zudem die sonst geltende Höchstbegrenzung auf das Dreifache des UnfallKrankenhaustagegeldes.
Häufige Fragen
Was passiert mit der UnfallRente nach dem Tod des Beziehers?
Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen verbleibt ein Anspruch von insgesamt 100 Prozent der UnfallRente bei den Erbberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge. An volljährige Erbberechtigte werden die Leistungen 5 Jahre lang nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers weitergezahlt.
Wie hoch ist das UnfallPflegegeld?
Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad: 30 Euro je Kalendertag bei Pflegestufe I bzw. Pflegegrad 2, 40 Euro je Kalendertag bei Pflegestufe II bzw. Pflegegrad 3 und 60 Euro je Kalendertag bei Pflegestufe III bzw. mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.
Für wie viele Tage wird das UnfallKrankenhaustagegeld geleistet?
Das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld wird für mindestens 5 Tage geleistet.
Gilt beim UnfallPflegegeld und UnfallKomageld eine Höchstgrenze?
Nein. Beim UnfallPflegegeld und beim UnfallKomageld entfällt die Begrenzung der Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifache des UnfallKrankenhaustagegeldes.
Dokumentversion: 2021.04