In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung zählt im Tarif Best Selection auch Wasser als Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien ausgetreten ist. So sind auch diese besonderen Wasserquellen im Schadenfall berücksichtigt.
Wasseraustritt aus Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien:
Gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus den folgenden Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist:
- Wasserbetten
- Aquarien
- Zimmerbrunnen
- Wassersäulen
- Terrarien
Was bedeutet das konkret?
Tritt aus einem Wasserbett, Aquarium, Zimmerbrunnen, einer Wassersäule oder einem Terrarium Wasser aus, ohne dass dies so vorgesehen ist, wird dieses Wasser wie Leitungswasser behandelt. Damit fällt ein solcher Wasseraustritt unter den Leitungswasser-Begriff des Tarifs.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus einem Aquarium als Leitungswasser?
Ja. Nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig aus einem Aquarium ausgetreten ist, als Leitungswasser.
Welche Wasserquellen sind hier erfasst?
Erfasst sind Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien.
Muss das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten sein?
Ja. Die Regelung bezieht sich auf Wasser, das bestimmungswidrig aus den genannten Quellen ausgetreten ist.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Best Selection.
Dokumentversion: 2022.05