In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung leistet der Tarif Best Selection Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch den Anprall von Luft-, Schienen-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstigen Flugkörpern zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erfahren Sie, welche wichtige Einschränkung beim Anprall von Kraftfahrzeugen gilt.
Anprall von Luft-, Schienen-, Kraft- und Wasserfahrzeugen im Tarif Best Selection:
Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall eines Luft-, Schienen-, Kraft- oder Wasserfahrzeuges und sonstiger Flugkörper (gem. § 1 LuftVG) zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Einschränkung beim Anprall von Kraftfahrzeugen:
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein Fahrzeug – etwa aus der Luft, von der Schiene, von der Straße oder vom Wasser – gegen Ihr versichertes Gebäude und entstehen dadurch Schäden, springt der Versicherungsschutz ein. Bei Kraftfahrzeugen gilt jedoch: Steuert das Fahrzeug der Versicherungsnehmer selbst oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person, ist der Anprall nicht abgedeckt. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Anprall abgedeckt?
Versichert ist der Anprall eines Luft-, Schienen-, Kraft- oder Wasserfahrzeuges sowie sonstiger Flugkörper gemäß § 1 LuftVG.
Welche Schäden werden ersetzt?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Ist der Anprall eines Kraftfahrzeugs immer versichert?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Kraftfahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person betrieben wird.
Wer zählt bei Kraftfahrzeugen zum ausgeschlossenen Personenkreis?
Ausgeschlossen sind der Versicherungsnehmer sowie eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person – jeweils als Eigentümer, Halter oder Fahrer.
Dokumentversion: 2022.05