In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Best Selection ist geregelt, wann Schäden durch Rauch oder Ruß ersetzt werden: Entschädigt wird, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und versicherte Sachen beschädigt oder zerstört.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 2 Nr. 1 VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Rauch oder Ruß beschädigt oder zerstört werden.
Voraussetzung für die Entschädigung:
- Der Rauch oder Ruß tritt plötzlich und bestimmungswidrig aus.
- Der Austritt erfolgt aus im Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen.
Nicht versichert:
- Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches und/oder Rußes entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es plötzlich und unbeabsichtigt zu einem Austritt von Rauch oder Ruß aus Ihrer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage und werden dadurch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört, springt der Versicherungsschutz ein. Handelt es sich dagegen um Schäden, die sich durch eine dauerhafte Einwirkung von Rauch oder Ruß allmählich entwickeln, besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Rauch- und Rußschäden sind versichert?
Versichert sind versicherte Sachen, die unmittelbar durch Rauch oder Ruß beschädigt oder zerstört werden, der plötzlich bestimmungswidrig aus im Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt.
Aus welchen Anlagen muss der Rauch oder Ruß austreten?
Aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen, die sich im Versicherungsort befinden.
Sind Schäden durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß versichert?
Nein. Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches und/oder Rußes entstehen, sind nicht versichert.
Welche Regelung ergänzt dieser Baustein?
Die Leistung erfolgt in Ergänzung zu Abschnitt A § 2 Nr. 1 VGB 2010.
Dokumentversion: 2022.05