In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection auch Blindgängerschäden abgesichert: Schäden durch Kampfmittel aus bereits abgeschlossenen Kriegshandlungen in Deutschland sind hier vom sonst geltenden Ausschluss ausgenommen.
Blindgängerschäden im Tarif Best Selection:
In Abänderung zu Abschnitt „A“ § 1 Nr. 2 a) VGB 2010 gilt dieser Ausschluss nicht für Schäden, die durch Kampfmittel entstehen aus bereits abgeschlossenen Kriegshandlungen in Deutschland.
B – Versicherte Gefahr Leitungswasser (Erweiterungen):
Sofern die Gefahr Leitungswasser beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Kriegsschäden in der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Im Tarif Best Selection wird dieser Ausschluss jedoch angepasst: Wird ein Schaden durch einen sogenannten Blindgänger – also durch Kampfmittel aus bereits beendeten Kriegshandlungen in Deutschland – verursacht, greift der Ausschluss nicht. Dieser Text ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Blindgängerschäden im Tarif Best Selection mitversichert?
Ja. Der sonst geltende Ausschluss aus Abschnitt „A“ § 1 Nr. 2 a) VGB 2010 gilt nicht für Schäden, die durch Kampfmittel aus bereits abgeschlossenen Kriegshandlungen in Deutschland entstehen.
Was ist mit „bereits abgeschlossenen Kriegshandlungen“ gemeint?
Gemeint sind Schäden durch Kampfmittel, die aus bereits beendeten Kriegshandlungen in Deutschland stammen. Für diese Schäden greift der Ausschluss nicht.
Wann gelten die Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser?
Die entsprechenden Bestimmungen gelten, sofern die Gefahr Leitungswasser beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist.
Gilt die Regelung zu Blindgängerschäden in jedem Tarif?
Die hier beschriebene Regelung bezieht sich auf den Tarif Best Selection der Wohngebäudeversicherung. Weiteres hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.