In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren mitversichert, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Ausschlaggebend ist zudem, dass die Rohre nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren versichert, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Nicht versichert sind diese genannten Rohre, wenn sie ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Rohre, die zwar auf dem eigenen Grundstück liegen, aber nicht der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen. Werden solche Rohre durch Frost oder auf andere Weise beschädigt und gehen zu Bruch, greift der Schutz. Dienen die Rohre jedoch ausschließlich gewerblichen Zwecken, besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Schäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Müssen die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude dienen?
Nein. Versichert sind gerade die Rohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Sind gewerblich genutzte Rohre mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind die genannten Rohre, wenn sie ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Auf welche Regelung bezieht sich dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht in Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010.