Für Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden versichert die Janitos Versicherung in der Wohngebäudeversicherung Best Selection frostbedingte und sonstige Bruchschäden – sowohl auf dem als auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Erfahren Sie, welche Selbstbeteiligung gilt, wann sie entfällt und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren mitversichert, sofern diese Rohre:
- auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind,
- der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt.
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren mitversichert, sofern diese Rohre:
- außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind,
- der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt.
Selbstbeteiligung:
Zusätzlich zu dem vertraglich in der Police genannten, vereinbarten Selbstbehalt gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- Euro als vereinbart.
Diese vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, sofern:
- das versicherte Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 10 Jahre alt ist oder
- ein ordnungsgemäß durchgeführter Dichtigkeitsnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorgelegt wird.
Für den Nachweis ist zumindest eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 1986-30 erforderlich.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Rohre, die Abwasser von Ihrem versicherten Gebäude wegleiten, sind hier auch gegen Frost- und Bruchschäden abgesichert – und zwar sowohl innerhalb Ihres Grundstücks als auch außerhalb davon. Voraussetzung ist, dass die Rohre der Entsorgung dienen und Sie als Versicherungsnehmer die Verantwortung dafür tragen. Für solche Schäden ist üblicherweise ein zusätzlicher Eigenanteil vorgesehen, der jedoch bei jüngeren Gebäuden oder nachgewiesener Dichtheit der Rohre entfallen kann.
Häufige Fragen
Sind Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks mitversichert?
Ja. Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, sind mitversichert, sofern sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Schadenfall?
Zusätzlich zu dem in der Police vereinbarten Selbstbehalt gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- Euro.
Wann entfällt die zusätzliche Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn das versicherte Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 10 Jahre alt ist oder ein ordnungsgemäß durchgeführter Dichtigkeitsnachweis vorgelegt wird. Für den Nachweis ist zumindest eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 1986-30 erforderlich.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Welche Schäden sind bei den Ableitungsrohren abgedeckt?
Mitversichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen – sowohl auf dem als auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05