In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection auch Schäden durch Wasseraustritt aus Zisternen sowie frostbedingte und sonstige Bruchschäden an deren Leitungen und Rohren mitversichert – vorausgesetzt, die Zisterne dient der Versorgung des versicherten Gebäudes. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 Euro begrenzt.
(1) Wasseraustritt aus Zisternen
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser,
- das aus im versicherten Gebäude befindlichen Zisternen oder aus dazugehörigen, im Gebäude verlaufenden Zu- und Ableitungsrohren austritt, sofern diese der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen,
- das aus außerhalb des Gebäudes befindlichen Zisternen, sofern die Zisterne der Versorgung des versicherten Gebäudes dient, oder aus dazugehörigen, zum Gebäude führenden oder im Gebäude verlaufenden Leitungen (eine ausschließliche Nutzung zur Gartenbewässerung dient nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes) bestimmungswidrig ausgetreten ist.
(2) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Leitungen/Rohren von Zisternen mitversichert.
(3) Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser aus einer Zisterne oder deren Leitungen aus, kann der dadurch entstandene Schaden am Gebäude wie ein Leitungswasserschaden abgesichert sein – sowohl bei Zisternen im als auch außerhalb des Gebäudes. Voraussetzung ist, dass die Zisterne der Versorgung des Gebäudes dient. Auch Frostschäden und andere Brüche an den zugehörigen Leitungen und Rohren sind eingeschlossen. Für den Ersatz gilt eine Obergrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Ist Wasseraustritt aus einer Zisterne mitversichert?
Ja. Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus Zisternen im oder außerhalb des versicherten Gebäudes oder aus den dazugehörigen Leitungen bestimmungswidrig austritt, sofern die Zisterne der Versorgung des versicherten Gebäudes dient.
Ist eine ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzte Zisterne versichert?
Nein. Eine ausschließliche Nutzung zur Gartenbewässerung dient nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes.
Sind Frost- und Bruchschäden an Zisternenleitungen abgesichert?
Ja. Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Leitungen und Rohren von Zisternen sind in Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VGB 2010 mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für Zisternenschäden?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 Euro begrenzt.