Die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung erstattet im Tarif Best Selection die tatsächlich entstandenen Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen und geänderte öffentlich-rechtliche Vorschriften nach einem Versicherungsfall entstehen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Ersatz dieser Mehrkosten gelten.
Gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 1 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die tatsächlich entstandenen Mehrkosten infolge von Veränderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen).
Voraussetzung für den Ersatz:
- Die Vorschriften müssen zwischen der Errichtung bzw. der letztmaligen genehmigungspflichtigen Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden neue gesetzliche Bau- oder Verordnungsvorgaben gelten, die bei der ursprünglichen Errichtung oder dem letzten genehmigungspflichtigen Umbau noch nicht bestanden, können daraus zusätzliche Kosten entstehen. Diese Mehrkosten übernimmt der Versicherer, soweit sie tatsächlich anfallen und auf die zwischenzeitlich geänderten Vorschriften zurückgehen.
Häufige Fragen
Welche Mehrkosten werden ersetzt?
Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten infolge von Veränderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, also von Gesetzen und Verordnungen.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Maßgeblich sind Vorschriften, die zwischen der Errichtung bzw. der letztmaligen genehmigungspflichtigen Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sind.
Auf welcher Grundlage werden die Mehrkosten geregelt?
Die Regelung erfolgt gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 1 VGB 2010.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Best Selection.