In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung schützt die beitragsfreie FeuerRohbauversicherung im Tarif Best Selection das entstehende Gebäude und die dafür nötigen Baustoffe während der Bauphase – längstens für 24 Monate ab Versicherungsbeginn gegen Feuer, Blitzschlag, Explosion und weitere Gefahren.
Leistungsumfang und Dauer der beitragsfreien Feuerrohbauversicherung:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) und Abschnitt A § 2 Nr. 1 VGB 2010 sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem versicherten Baugrundstück befindlichen Baustoffe versichert, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Der Versicherungsschutz gilt während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens für 24 Monate ab Versicherungsbeginn, gegen Schäden durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Beginn des weiteren Versicherungsschutzes:
Der eventuell vereinbarte Versicherungsschutz gegen die Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sowie für die Zusatzpakete tritt erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig ist. Betroffen sind folgende Zusatzpakete:
- Glasversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Erneuerbare Energien
- Allgefahrenversicherung
- Multi-Garantie
- Hausschutzbrief
Bezugsfertig ist ein Gebäude dann, wenn zur Bewohnbarkeit nur noch die beweglichen Gegenstände wie z. B. Möbel fehlen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Zeitpunkt der bezugsfertigen Erstellung der Gebäude unverzüglich mitzuteilen. Mit diesem Zeitpunkt endet die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung und beginnt die Wohngebäudeversicherung, sofern der Versicherungsnehmer nicht etwas anderes mit dem Versicherer vereinbart hat.
Ermittlung der Entschädigung:
Für die Ermittlung der Entschädigung aus diesem Versicherungsschutz gelten die Vorschriften der beantragten und abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung (siehe Abschnitt A § 11 und Abschnitt B § 2, § 10 VGB 2010).
Was bedeutet das konkret?
Während Ihr Haus im Bau ist, ist der Rohbau samt der auf dem Grundstück lagernden Baustoffe kostenlos gegen Feuer und einige weitere Gefahren abgesichert. Dieser Schutz läuft bis das Gebäude bezugsfertig ist, höchstens jedoch 24 Monate. Weitergehende Leistungen wie Leitungswasser, Sturm oder die Zusatzpakete greifen erst, sobald das Haus bewohnbar ist. Deshalb sollten Sie dem Versicherer den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit umgehend mitteilen – ab dann geht die Feuerrohbauversicherung in die reguläre Wohngebäudeversicherung über.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung?
Sie gilt während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens jedoch für 24 Monate ab Versicherungsbeginn.
Welche Gefahren sind im Rohbau versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Wann gilt ein Gebäude als bezugsfertig?
Ein Gebäude ist bezugsfertig, wenn zur Bewohnbarkeit nur noch die beweglichen Gegenstände wie z. B. Möbel fehlen.
Ab wann greifen Zusatzpakete wie Glas- oder Elementarschadenversicherung?
Der eventuell vereinbarte Schutz gegen Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sowie die Zusatzpakete (Glasversicherung, Elementarschadenversicherung, Erneuerbare Energien, Allgefahrenversicherung, Multi-Garantie und Hausschutzbrief) treten erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig ist.
Was muss ich dem Versicherer bei Bezugsfertigkeit mitteilen?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Zeitpunkt der bezugsfertigen Erstellung der Gebäude unverzüglich mitzuteilen. Mit diesem Zeitpunkt endet die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung und beginnt die Wohngebäudeversicherung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.