Muss man wegen eines Schadens am versicherten Gebäude vorzeitig aus dem Urlaub zurückreisen, übernimmt die Janitos Versicherung in der Wohngebäudeversicherung die notwendigen Mehrkosten bis 15.000 Euro – unter bestimmten Voraussetzungen an Versicherungsfall und Entschädigungshöhe.
Versichert sind die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub bis 15.000,- Euro.
Voraussetzungen für die Übernahme:
- Durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 1 VGB 2010 am Versicherungsort wird die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erforderlich.
- Die Entschädigung des Versicherungsfalles beträgt mindestens 5.000,- Euro.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es während Ihres Urlaubs zu einem versicherten Schaden an Ihrem Gebäude und ist es notwendig, dass Sie persönlich vor Ort sind, können die zusätzlichen Kosten für die vorzeitige Heimreise erstattet werden. Voraussetzung ist, dass der Schaden eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. Diese Beschreibung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Rückreisekosten übernommen?
Versichert sind die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub bis 15.000,- Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 1 VGB 2010 am Versicherungsort muss die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erforderlich werden, und die Entschädigung des Versicherungsfalles muss mindestens 5.000,- Euro betragen.
Ab welcher Schadenhöhe greift die Leistung?
Die Entschädigung des Versicherungsfalles muss mindestens 5.000,- Euro betragen.
Welche Kosten sind konkret versichert?
Versichert sind die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub.