Wird ein Gebäude nach einem Schaden über 25.000 Euro wieder aufgebaut, übernimmt die Janitos Versicherung in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Best Selection die Mehrkosten für einen alters- oder behindertengerechten Wiederaufbau – etwa für schwellenlose Umbauten, Treppenlifte oder angepasste Bäder, begrenzt auf 50.000 Euro je Versicherungsfall.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Mehrkosten für den alters- oder behindertengerechten Wiederaufbau der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile, sofern der Schaden 25.000 Euro übersteigt.
Ein alters- oder behindertengerechter Wiederaufbau liegt vor bei einem:
- schwellenlosen Rollstuhl- bzw. Rollator-gerechten Umbau,
- der Installation von Handläufen im Treppenhaus und/oder eines Treppenliftes,
- der die Selbstständigkeit unterstützende Umbau des Badezimmers und/oder der Küche,
- der Erweiterung bzw. Verbreiterung von Türen.
Voraussetzung für den Kostenersatz ist, dass:
- die umzubauenden Gebäudeteile so stark vom Schaden betroffen sind, dass sie erneuert werden müssen,
- die Umbaumaßnahmen nachweislich aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind (z. B. durch Bescheinigung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder eines Pflegegrades / einer Pflegestufe) und
- die Umbaumaßnahmen nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Muss nach einem größeren Schaden ohnehin wieder aufgebaut werden, können die zusätzlichen Kosten mitversichert sein, wenn der Wiederaufbau altersgerecht oder behindertengerecht erfolgt – zum Beispiel durch schwellenlose Zugänge, einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad. Dafür müssen die betroffenen Gebäudeteile erneuert werden müssen und die Anpassungen aus gesundheitlichen Gründen nötig sein. Diese Beschreibung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden die Mehrkosten übernommen?
Die Mehrkosten werden ersetzt, sofern der Schaden 25.000 Euro übersteigt.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 50.000,- Euro begrenzt.
Welche Umbaumaßnahmen gelten als alters- oder behindertengerecht?
Dazu zählen ein schwellenloser, Rollstuhl- bzw. Rollator-gerechter Umbau, die Installation von Handläufen im Treppenhaus und/oder eines Treppenliftes, ein die Selbstständigkeit unterstützender Umbau des Badezimmers und/oder der Küche sowie die Erweiterung bzw. Verbreiterung von Türen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Kostenersatz erfüllt sein?
Die umzubauenden Gebäudeteile müssen so stark vom Schaden betroffen sein, dass sie erneuert werden müssen, die Umbaumaßnahmen müssen nachweislich aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein (z. B. durch Bescheinigung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder eines Pflegegrades / einer Pflegestufe), und sie dürfen nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst worden sein.
Wie wird der gesundheitliche Grund nachgewiesen?
Der Nachweis kann zum Beispiel durch eine Bescheinigung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder eines Pflegegrades / einer Pflegestufe erfolgen.