In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung übernimmt der Tarif Best Selection Mehrkosten für eine behördlich nicht vorgeschriebene energetische bzw. ökologische Modernisierung sowie für umweltfreundliche Baustoffe bei der Wiederherstellung beschädigter Gebäudeteile. Erfahren Sie, ab welchem Schaden dies gilt, bis zu welcher Höhe erstattet wird und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
(1) Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische / ökologische Modernisierung
a) In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische bzw. ökologische und tatsächlich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen. Voraussetzung ist:
- Der Schaden übersteigt 25.000 €.
- Die Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik für Neubauten.
b) Die Mehrkosten werden maximal bis zu 100 Prozent des Schadenaufwands übernommen, der für die Wiederherstellung der Gebäudeteile zuzüglich der behördlich vorgeschriebenen Modernisierung aufgewendet werden muss. Luxusmodernisierungen werden nicht übernommen.
c) Soweit Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.
(2) Mehrkosten für umweltfreundliche Baustoffe
a) In Ergänzung zu Abschnitt A § 8 VGB 2010 ersetzt der Versicherer bei der Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile auch tatsächlich anfallende Mehrkosten für den Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe.
Sie werden ersetzt, soweit die Baustoffe der Art und Güte der ursprünglichen Baustoffe entsprechen und der Einsatz dieser Stoffe nicht bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurde.
b) Umweltfreundliche Baustoffe sind Baustoffe aus natürlich vorkommenden Stoffen pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs, die frei von toxischen bzw. sonstigen bedenklichen Stoffen sind. Herstellung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung der Baustoffe muss schonend und umweltfreundlich erfolgen.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
E Sonstiges
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Schaden ein Gebäudeteil wieder aufgebaut, können auch freiwillige energetische oder ökologische Verbesserungen mitversichert sein – allerdings erst, wenn der Schaden eine bestimmte Höhe überschreitet und die Modernisierung dem aktuellen Neubaustandard entspricht. Zusätzlich lassen sich Mehrkosten für den Einsatz umweltfreundlicher, naturbelassener Baustoffe erstatten. Reine Luxusmodernisierungen und bereits vor dem Schaden veranlasste Maßnahmen sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Ab welchem Schaden werden Mehrkosten für ökologische Modernisierung erstattet?
Die Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische bzw. ökologische Modernisierung werden ersetzt, soweit der Schaden 25.000 € übersteigt und die Maßnahmen dem Stand der Technik für Neubauten entsprechen.
Bis zu welcher Höhe werden die Modernisierungs-Mehrkosten übernommen?
Die Mehrkosten werden maximal bis zu 100 Prozent des Schadenaufwands übernommen, der für die Wiederherstellung der Gebäudeteile zuzüglich der behördlich vorgeschriebenen Modernisierung aufgewendet werden muss. Luxusmodernisierungen werden nicht übernommen.
Was gilt als umweltfreundlicher Baustoff?
Umweltfreundliche Baustoffe sind Baustoffe aus natürlich vorkommenden Stoffen pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs, die frei von toxischen bzw. sonstigen bedenklichen Stoffen sind. Herstellung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung der Baustoffe müssen schonend und umweltfreundlich erfolgen.
Wie hoch ist die Entschädigung für umweltfreundliche Baustoffe?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Werden bereits vor dem Schaden veranlasste Maßnahmen ersetzt?
Nein. Soweit Maßnahmen oder der Einsatz der Baustoffe bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls veranlasst wurden, werden diese Kosten nicht ersetzt.