Bei gewerblich genutzten Räumen in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Best Selection wird nach einem Versicherungsfall der Mietausfall samt fortlaufender Mietnebenkosten ersetzt, wenn Gewerbemieter berechtigt sind, die Miete zu verweigern. Auch der ortsübliche Mietwert selbst genutzter, unbenutzbar gewordener Gewerberäume ist bis zu 36 Monate abgesichert.
Mietverlust für gewerblich genutzte Räume:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 9 Nr. 3 VGB 2010 ersetzt der Versicherer
- (1) den Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Gewerberäumen infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern,
- (2) den ortsüblichen Mietwert von Gewerberäumen, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa benutzbar gebliebenen Teil der gewerblich genutzten Räume nicht zugemutet werden kann, höchstens jedoch für 36 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Abschnitt A § 9 Nr. 2 a) und b) VGB 2010 gilt analog.
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Gebäude durch einen versicherten Schaden beschädigt, kann es sein, dass gewerbliche Mieter ihre Miete vorübergehend nicht zahlen müssen. Diesen Ausfall – samt laufender Nebenkosten – fängt der Versicherer auf. Nutzt der Versicherungsnehmer die Gewerberäume selbst und kann sie nach dem Schaden nicht mehr verwenden, wird ihm der ortsübliche Mietwert erstattet. Diese Leistung ist zeitlich begrenzt und dient als unverbindliche Lesehilfe zum vorstehenden Bedingungstext.
Häufige Fragen
Was wird bei Mietverlust für gewerblich genutzte Räume ersetzt?
Ersetzt wird der Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Gewerberäumen infolge eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Miete ganz oder teilweise zu verweigern.
Was gilt, wenn ich die Gewerberäume selbst nutze?
Bei selbst genutzten Gewerberäumen, die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, wird der ortsübliche Mietwert ersetzt – sofern die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.
Wie lange wird der ortsübliche Mietwert erstattet?
Der ortsübliche Mietwert wird höchstens für 36 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung ergänzt Abschnitt A § 9 Nr. 3 VGB 2010. Zusätzlich gilt Abschnitt A § 9 Nr. 2 a) und b) VGB 2010 analog.