Auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen sind in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Best Selection bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, sofern sie im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen. Welche Bestandteile der Anlage dazugehören und wann keine Entschädigung geleistet wird, erfahren Sie hier.
In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Photovoltaikanlagen:
Abweichend von Abschnitt A § 5 Nr. 3 a) VGB 2010 sind auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, soweit sie im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen und er hierfür die Gefahr trägt.
Zur Photovoltaikanlage gehören:
- Solarmodule
- Montagerahmen
- Befestigungselemente
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik
- Wechselrichter
- Verkabelung und Leitungen
- Speichereinheiten
- Laderegler
- Temperaturfühler
- Trafos
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verteilerkästen
- Zähler aller Art
Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach montiert haben, ist diese im Tarif Best Selection über die Wohngebäudeversicherung geschützt – vorausgesetzt, sie gehört Ihnen und Sie tragen das Risiko dafür. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Solarmodule selbst, sondern auch die zugehörige Technik von der Verkabelung bis zum Zähler. Bestehen für einen Schaden bereits Ansprüche aus einem anderen Vertrag, entfällt die Leistung an dieser Stelle.
Häufige Fragen
Ist meine Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja. Im Tarif Best Selection sind auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, soweit sie im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen und er hierfür die Gefahr trägt.
Welche Bestandteile zählen zur Photovoltaikanlage?
Dazu gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Verkabelung und Leitungen, Speichereinheiten, Laderegler, Temperaturfühler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verteilerkästen und Zähler aller Art.
Bis zu welcher Höhe ist die Anlage versichert?
Die Photovoltaikanlage ist bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.
Wann wird keine Entschädigung geleistet?
Eine Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.