In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection auch außen am Gebäude fest angebrachte Sachen wie Markisen, Rollläden, Antennen oder Ladestationen für Elektroautos gegen einfachen Diebstahl mitversichert – bis zu einer festgelegten Höchstentschädigung je Versicherungsfall.
Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen:
In Erweiterung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt der einfache Diebstahl von fest an versicherten Gebäuden außen angebrachten Sachen mitversichert.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Markisen
- Schutzgitter
- Rollläden
- Antennen
- Satellitenanlagen
- Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Subsidiarität:
Ein Leistungsanspruch aus diesem Versicherungsvertrag besteht nicht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung schützt Gegenstände, die dauerhaft außen am Gebäude befestigt sind, auch dann, wenn sie ohne Einbruch – also durch einfachen Diebstahl – entwendet werden. Für solche Schäden steht ein festgelegter Höchstbetrag je Schadenfall zur Verfügung. Besteht für denselben Schaden zusätzlich Schutz über einen anderen Vertrag, leistet dieser Vertrag nicht.
Häufige Fragen
Welche außen angebrachten Sachen sind mitversichert?
Mitversichert sind fest an versicherten Gebäuden außen angebrachte Sachen, zum Beispiel Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen sowie Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge.
Ist auch einfacher Diebstahl abgedeckt?
Ja. In Erweiterung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt der einfache Diebstahl von fest außen am Gebäude angebrachten Sachen als mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Was gilt, wenn ein anderer Vertrag den Schaden ebenfalls abdeckt?
Ein Leistungsanspruch besteht nicht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden Versicherungsvertrag beanspruchen kann. Das gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten.
Dokumentversion: 2022.05