Wird der Versicherungsnehmer der Janitos Versicherung in der Wohngebäudeversicherung unverschuldet arbeitslos, kann der Vertrag im Tarif Best Selection für bis zu 12 Monate prämienfrei gestellt werden – vorausgesetzt, bestimmte Kriterien zu Alter, Vorbeschäftigung und Vertragsdauer sind erfüllt.
Bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers vor Vollendung des 58. Lebensjahres wird der Versicherungsvertrag unter Erfüllung der nachfolgenden Kriterien prämienfrei gestellt.
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn:
- der Versicherungsnehmer keiner bezahlten Vollbeschäftigung nachgeht,
- bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist,
- Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezieht und
- sich aktiv um Arbeit bemüht.
Voraussetzungen und Dauer der Prämienfreistellung:
War der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate vollbeschäftigt, bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate und ist die Prämie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate prämienfrei gestellt.
Dies gilt ab Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. ab der Prämienfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Erneute Arbeitslosigkeit innerhalb der 12 Monate:
Sollte der Versicherungsnehmer während dieser 12 Monate eine Beschäftigung annehmen und dann erneut arbeitslos werden, wird der Versicherungsvertrag ab Eintritt der erneuten Arbeitslosigkeit bzw. ab der Prämienfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die erneute Arbeitslosigkeit folgt, nochmals prämienfrei gestellt.
Die Prämienfreistellung des Versicherungsvertrages gilt insgesamt für maximal 12 Monate.
Selbstständige:
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz) und sich aktiv um Arbeit bemühen.
Anzeige und Nachweise:
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit sind vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
Ausschluss:
Kein Anspruch auf Prämienbefreiung besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt war.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie Ihren Job unverschuldet, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine begrenzte Zeit keine Beiträge zur Wohngebäudeversicherung zahlen – der Schutz bleibt bestehen. Wichtig sind dabei Ihr Alter, wie lange Sie zuvor beschäftigt waren, wie lange der Vertrag schon läuft und dass Sie die Arbeitslosigkeit melden und nachweisen. Auch Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Wie lange kann der Vertrag prämienfrei gestellt werden?
Der Versicherungsvertrag wird für maximal 12 Monate prämienfrei gestellt. Auch bei erneuter Arbeitslosigkeit während dieses Zeitraums gilt die Prämienfreistellung insgesamt für maximal 12 Monate.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, der Vertrag muss mindestens 12 Monate bestanden haben und die Prämie muss bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt sein. Zudem muss die Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintreten.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit – außer durch Arbeitsunfähigkeit – unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz) und sich aktiv um Arbeit bemühen.
Wann besteht kein Anspruch auf Prämienbefreiung?
Kein Anspruch besteht für eine Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt war.
Was muss ich dem Versicherer mitteilen?
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Außerdem sind die entsprechenden Nachweise über die Arbeitslosigkeit vom Versicherungsnehmer zu erbringen.