In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung ersetzt der Tarif Best Selection frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Armaturen wie Wasser- und Absperrhähnen, Ventilen, Wassermessern oder Geruchsverschlüssen innerhalb versicherter Gebäude – inklusive der notwendigen Austauschkosten im Bereich der Rohrbruchstelle.
(1) Frostbedingte Bruchschäden an Armaturen
Gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 1 b) aa) VGB 2010 ersetzt der Versicherer frostbedingte Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) innerhalb versicherter Gebäude.
Ausgeschlossen sind frostbedingte Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Weiterhin ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten für den Austausch der genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
(2) Sonstige Bruchschäden an Armaturen
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 b) aa) VGB 2010 ersetzt der Versicherer sonstige Bruchschäden an Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) innerhalb versicherter Gebäude.
Ausgeschlossen sind sonstige Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Weiterhin ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten für den Austausch der genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif kommt für Bruchschäden an Armaturen wie Hähnen, Ventilen, Wassermessern oder Geruchsverschlüssen im Gebäude auf – sowohl bei Frostschäden als auch bei sonstigen Bruchschäden. Auch der Austausch solcher Armaturen wird übernommen, wenn er wegen eines Rohrbruchs im Bereich der Bruchstelle nötig ist. War eine Armatur bereits vorher defekt, besteht kein Ersatz.
Häufige Fragen
Welche Armaturen sind mitversichert?
Versichert sind Armaturen innerhalb versicherter Gebäude, zum Beispiel Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser und Geruchsverschlüsse.
Werden nur frostbedingte Bruchschäden ersetzt?
Nein. Ersetzt werden sowohl frostbedingte Bruchschäden an Armaturen als auch sonstige Bruchschäden an Armaturen innerhalb versicherter Gebäude.
Sind auch die Austauschkosten abgedeckt?
Ja. Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für den Austausch der genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Sind bereits defekte Armaturen mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Dokumentversion: 2022.05