Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, übernimmt die Janitos Versicherung in der Wohngebäudeversicherung Best Selection die Kosten für ein Hotel oder eine ähnliche Unterbringung – bis zu 200 Euro pro Tag und längstens für 365 Tage, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 9 Nr. 1 b) VGB 2010 sind Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon) mitversichert, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Umfang und Grenzen der Entschädigung:
- Ersatz bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist
- Längstens für die Dauer von 365 Tagen
- Die Entschädigung ist pro Tag auf 200,- Euro begrenzt
Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist und es Ihnen auch nicht zumutbar wäre, sich auf einen noch bewohnbaren Teil zu beschränken, werden die reinen Übernachtungskosten für ein Hotel oder eine vergleichbare Unterbringung übernommen. Zusätzliche Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon zählen nicht dazu. Die Kostenübernahme läuft, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, und ist zeitlich sowie in der Höhe pro Tag begrenzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung pro Tag?
Die Entschädigung ist pro Tag auf 200,- Euro begrenzt.
Wie lange werden die Unterbringungskosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für die Dauer von 365 Tagen.
Sind Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon mitversichert?
Nein, die Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung sind ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon) mitversichert.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
Unter welcher Voraussetzung greift die Kostenübernahme?
Die Kosten sind mitversichert, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Dokumentversion: 2022.05