In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung übernimmt der Tarif Best Selection die Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, wenn diese durch versicherte Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser oder Sturm und Hagel beschädigt wurden und keine natürliche Regeneration zu erwarten ist.
In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Aufräumkosten für Bäume:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für:
- das Entfernen,
- den Abtransport und
- die Entsorgung
von umgestürzten Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück.
Voraussetzungen für die Erstattung:
- Die Bäume wurden aufgrund einer unter Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm/Hagel) genannten Gefahr beschädigt.
- Eine natürliche Regeneration ist nicht zu erwarten.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind:
- bereits abgestorbene Bäume,
- die Neubepflanzung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Baum auf Ihrem Grundstück durch ein versichertes Ereignis wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser oder Sturm und Hagel so stark beschädigt wird, dass er umstürzt und sich nicht mehr von selbst erholen kann, dann trägt der Versicherer die Kosten, um ihn zu beseitigen. Das umfasst das eigentliche Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung. Bäume, die schon vorher abgestorben waren, sowie das Pflanzen neuer Bäume gehören nicht dazu.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden für umgestürzte Bäume übernommen?
Der Versicherer ersetzt je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von umgestürzten Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück.
Durch welche Gefahren muss der Baum beschädigt worden sein?
Der Baum muss aufgrund einer unter Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm/Hagel) genannten Gefahr beschädigt worden sein.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Werden die Kosten für eine Neubepflanzung erstattet?
Nein, die Neubepflanzung ist von der Versicherung ausgeschlossen.
Was gilt, wenn sich der Baum wieder erholen kann?
Die Kosten werden nur ersetzt, wenn eine natürliche Regeneration des Baumes nicht zu erwarten ist.
Dokumentversion: 2022.05