Die Janitos Versicherung ersetzt in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Best Selection die Kosten zur Beseitigung von Schäden, die unbefugte Dritte an Außenseiten versicherter Sachen verursachen – etwa Verunstaltungen durch Farben oder Lacke. Die Entschädigung ist auf 15.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt, zudem gelten klare Anzeigepflichten und Ausschlüsse.
Erweiterter Versicherungsschutz: In Erweiterung von Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden (z. B. Verunstaltung durch Farben oder Lacke etc.), die durch unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne von Abschnitt A § 5 Nr. 1) und 2) VGB 2010 verursacht werden.
Entschädigungsgrenze: Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 15.000,- Euro begrenzt.
Anzeigepflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 VGB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Nicht versicherte Schäden: Der Versicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden,
- die durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügungen von hoher Hand entstehen. Ist der Beweis für einen dieser Ausschlüsse nicht zu erbringen, so genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist;
- die vom Versicherungsnehmer selbst oder seinem Repräsentanten verursacht werden;
- durch Brand, Explosion, Implosion, Fahrzeuganprall oder Leitungswasser;
- an Schaufensterverglasungen;
- an versicherten Sachen, soweit die Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
Wegfall des Versicherungsschutzes: Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass dieser Versicherungsschutz für Gebäudebeschädigungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers: Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigen Fremde ohne Erlaubnis die Außenseiten Ihres versicherten Gebäudes – zum Beispiel durch Beschmieren mit Farbe oder Lack –, übernimmt der Versicherer im Rahmen dieser Erweiterung die Kosten für die Beseitigung. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten: Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden, es gilt eine Höchstgrenze und einige Ursachen sind vom Schutz ausgenommen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch unbefugte Dritte sind versichert?
Versichert sind Kosten für die Beseitigung von Schäden an Außenseiten versicherter Sachen, die durch unbefugte Dritte verursacht werden – zum Beispiel Verunstaltungen durch Farben oder Lacke.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 15.000,- Euro begrenzt.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Sie müssen den Schaden dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann der Versicherer nach den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Kein Schutz besteht unter anderem für Schäden durch Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, Revolution oder Verfügungen von hoher Hand, für vom Versicherungsnehmer selbst oder seinem Repräsentanten verursachte Schäden, für Schäden durch Brand, Explosion, Implosion, Fahrzeuganprall oder Leitungswasser, an Schaufensterverglasungen sowie an nicht bezugsfertigen oder wegen Umbauarbeiten nicht nutzbaren Gebäuden.
Kann dieser Versicherungsschutz beendet werden?
Ja. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres schriftlich verlangen, dass dieser Schutz mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05