Im Tarif Best Selection der Janitos Versicherung erweitert die Wohngebäudeversicherung den Begriff des mitversicherten Gebäudezubehörs deutlich: Neben Zubehör zur Instandhaltung zählen auch Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner, Brennstoffvorräte für Sammelheizungen, künftig einzufügende Sachen sowie fest verbundene Ladestationen für Elektroautos dazu.
Grundsatz zum Gebäudezubehör:
Gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt Gebäudezubehör, welches sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient, als mitversichert.
In Erweiterung dazu gelten ebenfalls als Gebäudezubehör:
- Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner,
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
- mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge.
Was bedeutet das konkret?
Mitversichert ist grundsätzlich Zubehör, das dem Gebäude dient und darin oder außen daran angebracht ist. Darüber hinaus zählen im Tarif Best Selection auch bestimmte weitere Gegenstände als Gebäudezubehör – etwa gemeinschaftlich genutzte Waschgeräte, Brennstoffvorräte für die Heizung, für den Einbau vorgesehene Materialien sowie fest installierte Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Häufige Fragen
Was gilt grundsätzlich als mitversichertes Gebäudezubehör?
Gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt Gebäudezubehör, das sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient, als mitversichert.
Sind Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner mitversichert?
Ja, Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner gelten im Tarif Best Selection ebenfalls als Gebäudezubehör.
Sind Ladestationen für Elektroautos abgedeckt?
Ja, mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge zählen als Gebäudezubehör.
Gehören noch nicht eingebaute Materialien zum Gebäudezubehör?
Ja, Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen – zum Beispiel Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen oder Tapeten –, gelten ebenfalls als Gebäudezubehör.
Zählen Brennstoffvorräte zum Gebäudezubehör?
Ja, Brennstoffvorräte für Sammelheizungen gelten als Gebäudezubehör.
Dokumentversion: 2022.05