In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen mitversichert – sowohl innerhalb als auch außerhalb der versicherten Gebäude.
Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen
(1) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010:
Innerhalb versicherter Gebäude sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen versichert.
(2) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 b) VGB 2010:
Innerhalb versicherter Gebäude sind frostbedingte Schäden an sonstigen Einrichtungen von Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen versichert.
(3) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010:
Außerhalb versicherter Gebäude sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen versichert, soweit diese Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Versicherungsschutz auf Rohre und Einrichtungen von Schwimmbecken sowie von Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen. Abgedeckt sind Schäden durch Frost sowie sonstige Bruchschäden an den Rohren. Der Schutz gilt sowohl innerhalb der versicherten Gebäude als auch außerhalb davon, wenn die Rohre der Versorgung der Gebäude oder Anlagen dienen und auf dem Versicherungsgrundstück liegen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind bei Rohr- und Bruchschäden mitversichert?
Versichert sind Rohre und Einrichtungen von Schwimmbecken sowie von Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen.
Sind frostbedingte Schäden abgedeckt?
Ja. Innerhalb versicherter Gebäude sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren sowie frostbedingte Schäden an sonstigen Einrichtungen dieser Anlagen versichert.
Gilt der Schutz auch außerhalb der versicherten Gebäude?
Ja. Außerhalb versicherter Gebäude sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren versichert, soweit diese der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Welche Bedingung wird durch diese Regelung ergänzt?
Die Regelung ergänzt die Abschnitte A § 3 Nr. 1 a), Nr. 1 b) und Nr. 2 der VGB 2010.