In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection Schäden an Fußbodenbelägen, Tapeten und Farbinnenanstrichen durch Regenwasser sowie Schmelzwasser von Schnee und Eis mitversichert – mit klar geregelten Ausschlüssen und einer Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für Regen/Schmelzwasser:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 b) VGB 2010 und abweichend von Abschnitt A § 3 VGB 2010 sind Schäden an Fußbodenbelägen aller Art, Tapeten und Farbinnenanstrichen des versicherten Gebäudes, die durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis oder deren Folgen entstehen, mitversichert.
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch:
- (1) Eindringen von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen,
- (2) durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau,
- (3) einen durch Witterungsniederschläge hervorgerufenen Rückstau.
(4) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Dringt Regenwasser oder Schmelzwasser von Schnee und Eis direkt ins Gebäude ein, sind dadurch verursachte Schäden an Fußböden, Tapeten und Innenanstrichen abgesichert. Nicht abgedeckt sind jedoch Fälle, in denen das Wasser durch offene oder nicht richtig geschlossene Fenster und Türen eindringt oder aus Grundwasser, Gewässern, Überschwemmung beziehungsweise Rückstau stammt. Für die Zahlung gilt eine feste Obergrenze pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind durch Regen und Schmelzwasser mitversichert?
Mitversichert sind Schäden an Fußbodenbelägen aller Art, Tapeten und Farbinnenanstrichen des versicherten Gebäudes, die durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis oder deren Folgen entstehen.
Ist ein Schaden durch offene Fenster abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch das Eindringen von Regenwasser, Schmelzwasser von Schnee und Eis durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau eingeschlossen?
Nein. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau sowie durch einen von Witterungsniederschlägen hervorgerufenen Rückstau.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.