In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung übernimmt der Tarif Best Selection sonstige Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und vergleichbaren Teilen von Warmwasser-, Dampf-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen innerhalb versicherter Gebäude – mit einer Entschädigungsgrenze von 15.000 Euro je Versicherungsfall.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 b) bb) VGB 2010 ersetzt der Versicherer sonstige Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen innerhalb versicherter Gebäude.
Ausgeschlossen sind:
- sonstige Bruchschäden an bereits defekten Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern.
Weiterhin ersetzt der Versicherer die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für den Austausch der oben genannten Anlagen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
C Weitere Gefahren Erweiterungen
Sofern das Zusatzpaket Elementarschadenversicherung beantragt wurde und im Versicherungsschein dokumentiert ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Was bedeutet das konkret?
Kaputte Heizkörper, Heizkessel oder Boiler sowie vergleichbare Teile verschiedener Heizungsanlagen im versicherten Gebäude sind bei Bruchschäden abgesichert. Zusätzlich werden Austauschkosten übernommen, wenn der Tausch nach einem Rohrbruch an der Bruchstelle nötig wird. Für bereits vorher defekte Teile gilt der Schutz nicht, und die Leistung ist pro Schadenfall betragsmäßig gedeckelt.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind bei sonstigen Bruchschäden mitversichert?
Versichert sind Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen innerhalb versicherter Gebäude.
Bis zu welchem Betrag leistet der Versicherer?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Was ist von der Leistung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind sonstige Bruchschäden an bereits defekten Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern.
Werden auch Austauschkosten übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für den Austausch der genannten Anlagen, soweit dieser infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.