Die Janitos Versicherung erstattet in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Best Selection die Kosten für die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen wie Blumen, Sträucher, Büsche und Grasflächen, wenn diese durch eine versicherte Gefahr so stark beschädigt wurden, dass keine natürliche Regeneration zu erwarten ist. Bäume und abgestorbene Pflanzen bleiben ausgeschlossen.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Versicherte gärtnerische Anlagen:
- Blumen
- Sträucher
- Büsche
- Grasflächen (mit Ausnahme von Bäumen)
Voraussetzung ist, dass diese aufgrund einer genannten Gefahr so stark beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Genannte Gefahren nach Abschnitt A:
- § 2 (Brand, Blitzschlag)
- § 3 (Leitungswasser)
- § 4 (Sturm) mit Ausnahme von Hagel
Von der Versicherung ausgeschlossen sind:
- Bäume
- bereits abgestorbene Pflanzen
- Bepflanzungen und Pflanzen, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt (z. B. Pflanzen von Mietern, öffentliche Wege)
Die den Schaden verursachende Gefahr muss zum Schadenzeitpunkt im Vertrag versichert sein.
Was bedeutet das konkret?
Werden Pflanzen im Garten durch ein versichertes Ereignis wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser oder Sturm so stark beschädigt, dass sie sich von selbst nicht mehr erholen, übernimmt der Versicherer die Kosten für ihre Wiederherstellung. Das gilt für Blumen, Sträucher, Büsche und Grasflächen. Bäume, bereits abgestorbene Pflanzen und Pflanzen, für die man selbst nicht das Risiko trägt, sind hiervon nicht erfasst.
Häufige Fragen
Welche gärtnerischen Anlagen sind versichert?
Versichert sind Blumen, Sträucher, Büsche und Grasflächen auf dem Versicherungsgrundstück. Bäume sind ausgenommen.
Durch welche Gefahren muss der Schaden entstanden sein?
Der Schaden muss durch eine der genannten Gefahren entstanden sein: Brand, Blitzschlag (§ 2), Leitungswasser (§ 3) oder Sturm (§ 4) mit Ausnahme von Hagel. Zudem muss die verursachende Gefahr zum Schadenzeitpunkt im Vertrag versichert sein.
Sind Bäume mitversichert?
Nein. Bäume und bereits abgestorbene Pflanzen sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Wann werden die Wiederherstellungskosten erstattet?
Erstattet werden die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten je Versicherungsfall, wenn die Pflanzen durch eine genannte Gefahr so stark beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Sind Pflanzen von Mietern mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Bepflanzungen und Pflanzen, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt, zum Beispiel Pflanzen von Mietern oder auf öffentlichen Wegen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05