Bei der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung verzichtet der Tarif Best Selection darauf, die Leistung bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Erfahren Sie, welche Regelung bei der Verletzung von Obliegenheiten gilt und ab welcher Grenze eine Kürzung möglich bleibt.
(1) Herbeiführung des Versicherungsfalls:
Abweichend von Abschnitt B § 16 VGB 2010 nimmt der Versicherer keine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor, sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(2) Grob fahrlässige Verletzung einer Obliegenheit:
Verletzt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig eine Obliegenheit nach Abschnitt B § 8 Nr. 1 a) VGB 2010, so nimmt der Versicherer abweichend von Abschnitt B § 8 Nr. 3 a) VGB 2010 nur für einen Teil des Schadens eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor.
Gekürzt wird nur der Teil des Schadens, der 25 Prozent der Versicherungssumme übersteigt. Die Versicherungssumme ergibt sich dabei aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Best Selection verzichtet bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens auf eine anteilige Leistungskürzung. Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, bleibt ein Teil des Schadens von einer Kürzung ausgenommen; erst der Anteil oberhalb einer festgelegten Grenze kann entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Abweichend von Abschnitt B § 16 VGB 2010 nimmt der Versicherer keine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens vor, wenn der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit nach Abschnitt B § 8 Nr. 1 a) VGB 2010 nimmt der Versicherer nur für den Teil des Schadens eine Kürzung entsprechend der Schwere des Verschuldens vor, der 25 Prozent der Versicherungssumme übersteigt.
Wie wird die maßgebliche Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme ergibt sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Best Selection.