In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection auch Schäden durch Streik oder Aussperrung mitversichert. Der Beitrag erklärt, was unter Streik und Aussperrung zu verstehen ist und welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 VGB 2010 sind Schäden durch Streik oder Aussperrung mitversichert.
(1) Streik: Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
(2) Aussperrung: Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Arbeitsausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Nicht vom Versicherungsschutz erfasst:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die folgende Personen verursachen:
- der Versicherungsnehmer
- dessen Arbeitnehmer
- andere in den Räumen berechtigt anwesende Personen
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Best Selection erweitert den Schutz der Wohngebäudeversicherung um Schäden, die im Zusammenhang mit einem Streik oder einer Aussperrung entstehen. Ein Streik ist dabei eine gemeinsame, gezielte Arbeitsniederlegung vieler Arbeitnehmer, eine Aussperrung die planmäßige Arbeitsausschließung durch die Gegenseite. Verursachen jedoch der Versicherungsnehmer selbst, seine Arbeitnehmer oder andere berechtigt anwesende Personen die Schäden, besteht dafür kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Streik in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja, im Tarif Best Selection sind Schäden durch Streik oder Aussperrung in Ergänzung zu Abschnitt A § 1 VGB 2010 mitversichert.
Was gilt als Streik im Sinne der Bedingungen?
Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
Was bedeutet Aussperrung?
Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Arbeitsausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer, dessen Arbeitnehmer oder andere in den Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.