Wer im Tarif Best Selection der Janitos Versicherung ein Wohngebäude absichert, erhält Reparaturkosten für Schäden ersetzt, die durch Rettungsmaßnahmen entstehen – etwa wenn Polizei oder Feuerwehr die Wohnung aufbrechen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 Euro begrenzt.
Der Versicherer ersetzt Reparaturkosten für Beschädigungen am versicherten Gebäude,
- a) die infolge von Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen. Das gilt auch, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls nach den konkreten Umständen zu vermuten war oder unmittelbar drohte (zum Beispiel Aufbrechen der Wohnung durch Polizei oder Feuerwehr aufgrund eines Rauchmelder-Fehlalarms).
- b) die dadurch entstehen, dass sich Helfer Zugang zum versicherten Gebäude verschaffen, um in Not geratene Menschen zu retten.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 Euro begrenzt und wird nur ersetzt, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann (zum Beispiel von der Gemeinde).
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei einer Rettungsaktion Schäden am Gebäude entstehen – etwa eine aufgebrochene Tür durch Feuerwehr oder Polizei – übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten. Das gilt sowohl bei einem tatsächlichen Versicherungsfall als auch, wenn ein solcher zu vermuten war oder drohte, sowie wenn Helfer sich Zugang verschaffen, um Menschen in Not zu retten. Voraussetzung ist, dass nicht bereits an anderer Stelle Ersatz erlangt werden kann.
Häufige Fragen
Werden auch Schäden ersetzt, wenn sich ein Fehlalarm herausstellt?
Ja. Die Reparaturkosten werden auch dann ersetzt, wenn der Eintritt eines Versicherungsfalls nach den konkreten Umständen zu vermuten war oder unmittelbar drohte – zum Beispiel beim Aufbrechen der Wohnung durch Polizei oder Feuerwehr aufgrund eines Rauchmelder-Fehlalarms.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 Euro begrenzt.
Sind auch Schäden versichert, wenn Helfer Menschen retten?
Ja. Ersetzt werden auch Kosten, die dadurch entstehen, dass sich Helfer Zugang zum versicherten Gebäude verschaffen, um in Not geratene Menschen zu retten.
Wird immer gezahlt, oder gibt es Einschränkungen?
Die Kosten werden nur ersetzt, sofern nicht anderweitig Ersatz erlangt werden kann, zum Beispiel von der Gemeinde.