Die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sichert im Tarif Best Selection eine Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen zu: Weicht der Vertrag zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Empfehlungen ab, wird auf Wunsch nach diesen Bedingungen reguliert – mit klar benannten Ausnahmen.
In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Best Selection folgendes für die Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen:
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Leistungsinhalten (GDV-Empfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen VGB) ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Ausnahmen von der Leistungsgarantie:
- Ausgenommen ist die generelle Mitversicherung von Elementarschäden. Die Elementardeckung kann optional eingeschlossen werden, sofern die Annahmerichtlinien erfüllt sind.
- Weiterhin bleibt gemäß § 25 Ziffer 2 b) bb) der Zusatzbedingungen die Ausuferung von Nord- und Ostsee ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgarantie ist eine Art Absicherung nach oben: Sollten die vereinbarten Vertragsbedingungen in einem Punkt schlechter sein als das, was der GDV in seinen Musterbedingungen empfiehlt, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass stattdessen nach der besseren GDV-Empfehlung reguliert wird. Zwei Punkte sind davon jedoch bewusst ausgenommen: die generelle Mitversicherung von Elementarschäden – hier ist ein optionaler Einschluss unter bestimmten Voraussetzungen möglich – sowie die Ausuferung von Nord- und Ostsee, die ausgeschlossen bleibt.
Häufige Fragen
Was besagt die Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen?
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Leistungsinhalten ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen GDV-Bedingungen regulieren.
Welche GDV-Empfehlung ist maßgeblich?
Maßgeblich ist die GDV-Empfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen VGB.
Sind Elementarschäden von der Leistungsgarantie erfasst?
Nein. Die generelle Mitversicherung von Elementarschäden ist ausgenommen. Die Elementardeckung kann optional eingeschlossen werden, sofern die Annahmerichtlinien erfüllt sind.
Ist die Ausuferung von Nord- und Ostsee mitversichert?
Nein. Gemäß § 25 Ziffer 2 b) bb) der Zusatzbedingungen bleibt die Ausuferung von Nord- und Ostsee ausgeschlossen.