In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection sonstige Grundstücksbestandteile bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall mitversichert – darunter Garten- und Gerätehäuser, Gewächshäuser, Saunen, Schwimmbecken, Carports sowie nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude mit massiven Außenwänden bis 50 m² Grundfläche.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 25.000,- Euro auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert:
a) Mitversicherte Grundstücksbestandteile:
- Garten- und Gerätehäuser
- Gewächshäuser mit einer Grundfläche von bis zu 10 m²
- Saunen
- Schwimmbecken und Schwimmbeckenabdeckungen
- Hof- und Gehwegbefestigungen
- Grundstückseinfriedungen
- Hundehütten, Hundezwinger
- Masten, elektrische (Frei-)Leitungen
- Gartenbeleuchtungsanlagen
- Wäschespinnen, Wäsche- und Teppichstangen
- frei stehende Antennen- und Satellitenanlagen
- im Boden verankerte Spielgeräte
- Wäsche- und Fahrradständer
- Carports, Pergolen, Pavillons
- Gartenkamine
- Schutz- und Trennwände
- Terrassenbefestigungen
- frei stehende Terrassenüberdachungen
b) Nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und aus einer Inhaltsversicherung keine Entschädigung beansprucht werden kann, sind zusätzlich mitversichert:
- gewerbliche Markisen
- Firmenschilder
- Transparente
- Leuchtröhrenanlagen
Nebengebäude:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind auf dem Versicherungsgrundstück befindliche und nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude mit einer Grundfläche von bis zu 50 m² versichert.
- a) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich bei den/dem Nebengebäude(n) um Gebäude mit massiven Außenwänden handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
- b) Zu Gebäuden mit massiven Außenwänden zählen Gebäude, deren Wände aus Ziegelsteinen, Poroton oder Beton gebaut wurden.
- c) Wird die Grundfläche von 50 m² überschritten, entfällt die Mitversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Wohngebäude sind auch viele Anlagen und Bauten auf dem Grundstück abgesichert – etwa Gartenhäuser, Schwimmbecken, Carports oder Grundstückseinfriedungen. Zusätzlich können auch bestimmte Nebengebäude mitversichert sein, wenn sie massiv gebaut und nicht zum Wohnen genutzt werden. Für die Absicherung gelten bestimmte Höchstgrenzen und Voraussetzungen bei Betrag und Grundfläche.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind sonstige Grundstücksbestandteile mitversichert?
Sonstige Grundstücksbestandteile sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 25.000,- Euro auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Welche Grundfläche darf ein mitversichertes Gewächshaus haben?
Gewächshäuser sind mit einer Grundfläche von bis zu 10 m² mitversichert.
Unter welchen Voraussetzungen sind Nebengebäude versichert?
Versichert sind Nebengebäude mit einer Grundfläche von bis zu 50 m², die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und über massive Außenwände verfügen. Zu Gebäuden mit massiven Außenwänden zählen Gebäude, deren Wände aus Ziegelsteinen, Poroton oder Beton gebaut wurden.
Was passiert, wenn ein Nebengebäude größer als 50 m² ist?
Wird die Grundfläche von 50 m² überschritten, entfällt die Mitversicherung.
Sind gewerbliche Markisen und Firmenschilder mitversichert?
Gewerbliche Markisen, Firmenschilder, Transparente und Leuchtröhrenanlagen sind mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und aus einer Inhaltsversicherung keine Entschädigung beansprucht werden kann.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05