In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Best Selection auch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mitversichert – dazu zählen etwa Sonnenenergieanlagen, Windkraftkleinanlagen und oberflächennahe geothermische Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Im Tarif Best Selection gilt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien Folgendes:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Beispiele für mitversicherte Anlagen:
- Sonnenenergieanlagen
- Windkraftkleinanlagen
- oberflächennahe geothermische Anlagen
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Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Anlagen, mit denen auf dem versicherten Grundstück erneuerbare Energie erzeugt wird – etwa Solaranlagen, kleine Windkraftanlagen oder oberflächennahe Erdwärmeanlagen – sind in diesem Tarif zusätzlich in den Versicherungsschutz einbezogen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer für diese Anlagen die Gefahr trägt. Dies ergänzt die Regelung aus Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010.
Häufige Fragen
Welche Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind mitversichert?
Mitversichert sind zum Beispiel Sonnenenergieanlagen, Windkraftkleinanlagen und oberflächennahe geothermische Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Unter welcher Voraussetzung besteht der Versicherungsschutz für diese Anlagen?
Die Anlagen sind mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Wo müssen sich die Anlagen befinden, damit sie mitversichert sind?
Die Anlagen müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Mitversicherung?
Die Mitversicherung gilt in Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010.