In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Erneuerbare Energien folgendes für Besondere Obliegenheiten:
(1) Wartung
Zur Vermeidung von Schäden hat der Versicherungsnehmer die versicherten Anlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen und hierüber einen Nachweis zu führen.
(2) Aufbewahren von Datenträger
Die vom jeweiligen Hersteller gegebenenfalls mitgelieferten Datenträger mit Daten und Programmen aufzubewahren.
(3) Aufbewahren von Abrechnungen
Zur Feststellung des Ertragsausfalls die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen sowie die Abrechnungen der letzten 3 Jahre aufzubewahren.
(4) Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine in Nr. 1 bis 3 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer gemäß Abschnitt B § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung 2010 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentversion: 2022.05
(1) Wartung
Zur Vermeidung von Schäden hat der Versicherungsnehmer die versicherten Anlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen und hierüber einen Nachweis zu führen.
(2) Aufbewahren von Datenträger
Die vom jeweiligen Hersteller gegebenenfalls mitgelieferten Datenträger mit Daten und Programmen aufzubewahren.
(3) Aufbewahren von Abrechnungen
Zur Feststellung des Ertragsausfalls die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen sowie die Abrechnungen der letzten 3 Jahre aufzubewahren.
(4) Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine in Nr. 1 bis 3 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer gemäß Abschnitt B § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung 2010 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentversion: 2022.05