Ändern sich Rechtsvorschriften und erhöht sich dadurch das versicherte Risiko, darf die Janitos Versicherung das Versicherungsverhältnis der Privat-Haftpflichtversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen – dieses Recht ist jedoch zeitlich begrenzt.
Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn neue oder geänderte Gesetze dazu führen, dass das abgesicherte Risiko steigt, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Versicherer muss dieses Recht allerdings zügig nutzen: Nutzt er es nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, verfällt die Möglichkeit zur Kündigung.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer nach einer Risikoerhöhung kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Kann das Kündigungsrecht des Versicherers verfallen?
Ja. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Wodurch kann sich das versicherte Risiko erhöhen?
Durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften.