In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung ist geregelt, welche Risiken zum versicherten Risiko zählen: von den im Versicherungsschein angegebenen Risiken über deren Erhöhungen und Erweiterungen bis hin zur Vorsorgeversicherung für neu entstehende Risiken sowie Erhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften.
3.1. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
- (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2. Erhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Versichert sind grundsätzlich die Risiken, die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen aufgeführt sind. Kommen Erhöhungen oder Erweiterungen dieser Risiken hinzu, sind auch diese erfasst – mit Ausnahme bestimmter versicherungspflichtiger Fahrzeuge und Risiken, die einer eigenen Vorsorgepflicht unterliegen. Für Risiken, die erst nach Vertragsabschluss neu entstehen, greift die Vorsorgeversicherung. Auch Erhöhungen des Risikos durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften sind mit abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers sowie aus deren Erhöhungen oder Erweiterungen.
Sind Fahrzeugrisiken mitversichert?
Für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, gilt die Erweiterung auf Erhöhungen oder Erweiterungen nicht.
Was gilt für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen?
Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind über die Vorsorgeversicherung erfasst und in Ziff. 4 näher geregelt.
Was passiert bei Erhöhungen des Risikos durch neue Rechtsvorschriften?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.
Dokumentversion: 2016.02