In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung sind neu entstehende Risiken über die Vorsorgeversicherung sofort mitversichert. Erfahren Sie, welche Anzeigepflichten innerhalb eines Monats gelten, wie die Prämie festgelegt wird und welche Risiken von dieser Regelung ausgenommen sind.
4.1. Neu entstehende Risiken:
Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.
(1) Anzeigepflicht:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
(2) Prämie:
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
4.2. Begrenzung der Versicherungssumme:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4.1 (2) auf die im Versicherungsschein festgesetzte Versicherungssumme begrenzt.
4.3. Ausnahmen von der Vorsorgeversicherung:
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken
- (1) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- (2) aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- (3) die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- (4) die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt bei privaten Haftpflichtversicherungen außerdem nicht für Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Kommen während der Vertragslaufzeit neue Risiken hinzu, sind diese zunächst automatisch mitversichert. Sobald der Versicherer dazu auffordert, sollten neue Risiken zeitnah gemeldet werden, damit der Schutz erhalten bleibt. Für bestimmte Bereiche – etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten – greift diese automatische Absicherung jedoch nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort mitversichert?
Ja. Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ein neues Risiko angezeigt werden?
Nach Aufforderung des Versicherers ist jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn die Anzeige unterbleibt?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Darf der Versicherer für das neue Risiko eine Prämie verlangen?
Ja, der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, für Risiken unter einem Jahr sowie bei privaten Haftpflichtversicherungen für Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Dokumentversion: 2016.02